Das Erbrecht kommt auch für gleichgeschlechtliche Ehen zur Anwendung

Das Erbrecht kommt auch für gleichgeschlechtliche Ehen zur Anwendung

Seit dem Jahr 2017 ist es gleichgeschlechtlichen Paaren auch in Deutschland möglich eine Ehe einzugehen. Die Eheschließung ist hierbei nicht die einzige Änderung, die sich ergeben hat. Der Status eines verheirateten Paares hat im Todesfall eines der Ehepartner ebenfalls Auswirkungen auf die Erbfolge. Leider können bei einem Coming Out noch nicht alle Menschen mit Verständnis und Toleranz aus der Familie rechnen. Verstirbt ein gleichgeschlechtlicher Ehepartner ist es daher nicht selten der Fall, dass Streit um das Erbe entsteht. Wurden aus der gemeinsamen Wohnung Wertgegenstände entfernt, die entweder durch ein Testament dem Ehepartner überlassen werden sollten oder ein Teil des Nachlasses ist, der zu gleichen Teilen an die Erbengemeinschaft fällt, ist es an der Zeit zu handeln und sich rechtlichen Beistand zu sichern.

Entstehen nach dem Tod Konflikte ist eine anwaltliche Beratung die beste Wahl

Der Tod des Ehepartners ist auch nach einer Krankheit ein schwerer Schock für die Hinterbliebenen. In dieser Situation in eine rechtliche Auseinandersetzung zu geraten, ist oft das Letzte was sich die Betroffenen wünschen. Wer Probleme mit Angehörigen der Familie des Partners hat, die plötzlich Forderungen stellen und Geld oder Wertgegenstände als Erbe verlangen, sollte die Möglichkeit der Erstberatung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen. Die richtigen Ansprechpartner sind Fachanwälte, die sich auf Erbrecht spezialisiert haben. Hier erfahrenen die Witwen oder Witwer, ob diese Alleinerben sind oder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge eine Erbengemeinschaft entstanden ist. Auf dieser Basis werden die weiteren Schritte besprochen, um die Interessen des hinterbliebenen Ehepartners so gut wie möglich zu vertreten.

In Berlin ist fachkundige Hilfe nicht weit entfernt

Fachanwälte für das geltende Erbrecht in Berlin zu finden, die über den erforderlichen Sachverstand verfügen, ist in Berlin mit relativ wenig Mühe verbunden. Die Meinung eines seriösen Anwalts zu erhalten ist zudem hilfreich, um sich aufgrund der Streitigkeiten über das Erbe nicht unter Druck gefühlt zu fühlen. In der Erstberatung besteht zudem die Möglichkeit sich einen Eindruck vom Anwalt zu verschaffen. Das erlaubt es jeden Erben sich für den Fachanwalt mit dem größten Sachverstand zu entscheiden.

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