Ein Wechsel des Geschäftsführers hat keine Auswirkungen auf die Prüfpflicht

Ein Wechsel des Geschäftsführers hat keine Auswirkungen auf die Prüfpflicht

Im Laufe der Geschichte eines Unternehmens sind Generationenwechsel oder der Austausch des Geschäftsführers keine ungewöhnlichen Vorkommnisse. Dies wird auch von den Gesetzlichen Unfallversicherungen so gesehen, die bei einem Wechsel der Verantwortlichen weiterhin auf die Einhaltung der Zeiträume zur DGUV V3 Prüfung bestehen. Ereignisse wie diese als Entschuldigung zu verwenden oder gar als Vorwand zu nutzen die DGUV V3Prüfungen in diesem Zeitraum ganz ausfallen zu lassen. Handelt es sich um einem Generationenwechsel oder verabschiedet sich ein Geschäftsführer in die Rente ist es in der Regel unproblematisch die Übergabe so reibungslos wie möglich zu planen. Die neuen Verantwortlichen haben dadurch die Möglichkeit sich umfassend mit den Aufgaben und wiederkehrenden Terminen vertraut zu machen. Das sichert neben einem erfolgreichen Einstand in das Unternehmen auch eine hohe Sicherheit der Angestellten an ihrem Arbeitsplatz.

Erben müssen selbstständig den geerbten Rechten und Pflichten nachkommen

geralt / Pixabay

Manchmal schlägt das Schicksal sehr viel früher zu als gedacht und Ehepartner, Kinder oder auch Enkel finden sich in der Rolle der Erben eines Unternehmens wieder. Wird bei Kontrollen festgestellt, dass die Erben die Vorschriften zum Schutz am Arbeitsplatz vernachlässigt haben, schützt das Mitgefühl der Kontrolleure dennoch nicht vor Bußgeldern und anderen Strafen. Richtig teuer kann es werden, sobald die Nachlässigkeit tatsächlich in einen Arbeitsunfall mündet. Versicherer nehmen bei hohen Schadenssummen oder sogar einer eingetretenen Invalidität gerne Abstand von einer Zahlung. Für kleinere und mittelständische Unternehmen bedeutet dies fast immer das sichere Aus, sobald die Schadensregulierung aus dem Firmenvermögen erfolgen muss.

Mit einem erfahrenen Prüfer drohen keine rechtlichen Schwierigkeiten

Wer mit der Leitung eines Unternehmens sprichwörtlich ins kalte Wasser geworfen wird, kann in der Firma oftmals auf die tatkräftige Unterstützung langjähriger Mitarbeiter zählen. In der DGUV V3 Prüfung ist es ebenfalls wichtig auf Erfahrung und Kompetenz zu vertrauen. Treffen diese beide Eigenschaften auf ein engagiertes Team an Prüfern ist es leicht eine langjährige Partnerschaft aufzubauen. Das erleichtert die Terminvergabe und stellt sicher auch finanziell weiterhin von fairen und transparenten Preisen zu profitieren. Selbst in wirtschaftlich schwierigen Zeiten besteht somit kein Grund zuerst an der Sicherheit der Mitarbeiter zu sparen. Kostenlos ist häufig auch das erste Beratungsgespräch mit den Prüfern. Hier lassen sich alle offenen Fragen bereits im Vorfeld klären, damit auch Erben schnell einen Eindruck gewinnen, warum die DGUV V3 Prüfung ihren aktuellen Status in der Wirtschaft zu Recht innehat. Lesen Sie hier mehr zur DGUV Prüfung.

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